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Sicherheit für Sie, Ihre Angehörigen und Mitarbeiter

Sicherheit:

Im Idealzustand ist alles geregelt. Von der Unternehmervollmacht über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Kontovollmacht, Nachfolgekonzept, Notfallkoffer bis zum Testament. Klare Regelungen für alle Fälle des Lebens.

Warum ist das Wichtig:

Im Fall der Fälle ist jeder Baustein für den rechtzeitig eine Regelung getroffen worden ist eine Entlastung der Betroffenen.

Jeder Baustein der fehlt kann das bestehende Unternehmen bis an den Rand der Insolvenz bringen, Vermögenswerte aufzehren und Arbeitsplätze vernichten.

Wussten Sie: …

  • Soviel Prozent der Senior-Unternehmen haben keinen Notfallkoffer.72%72%

Quelle: DIHK-Report 2016

Weinstraße 26A
67480 Edenkoben

Telefon: 06323 – 3001
Telefax: 06323 – 989 219
E-Mail: info@unternehmensnachfolge.de

Für wen ist eine Notfallkoffer geeignet ?

grundsätzlich für alle Unternehmer und Unternehmen

Der Tod des Unternehmers läutet zwangsläufig die Nachfolge ein und läßt sich auch nicht verhinden, geschweige denn planen.

Die Folgen für:

  • die Erben
  • die sonstigen Angehörigen
  • das Unternehmens selbst
  • die Mitarbeiter

lassen sich gestalten.

für Alle die den Verkauf ihres Unternehmens anstreben
für alle, die Sicherheit für sich selbst, ihre Angehörigen und Mitarbeiter wünschen

Das unvermittelte und logischerweise ungeplante Ableben eines Firmeninhabers kann das Unternehmen bis an den Rand der Insolvenz führen. Angehörige, und Mitarbeiter stehen vor einem Scherbenhaufen. Die gedachte Sicherheit des Unternehmens als Alterssicherung oder sicheren Arbeitsplatz ist nicht mehr gegeben.

Das zu verhindern und rechtzeitig Vorsorge für solch einen Fall für sich, seine Angehörigen und Arbeitnehmer zu treffen sorgt für Sicherheit.

für alle die Investieren wollen

Gerade die Banken haben früh erkannt, dass die Zahlen der Vergangenheit das Risiko in der Zukunft nicht abdecken können.

Mitlerweile ist mit Basel 2 eine für alle Banken verbindliche Sicht auf die „weichen“ Faktoren eines Unternehmens vor einer Kreditentscheidung notwendig.

Zeigen Sie Ihrer Bank dass Sie für die Zukunft vorgesorgt haben.

für alle, die erklärungsbedürtige hochpreisige Produkte oder Dienstleitungen herstellen

Im Rahmen einer ungeplanten Nachfolge wird der Wert eines Unternehmens in der Regeln nur an den vorhandenen Sachwerten mit dem sogenannten Zerschlagungswert orientiert.

Was aber ist dann mit Ihrem hoch qualifizierten Know-How, Ihren geschaffenen internen Systemen und Abläufen ?

Sorgen Sie dafür, dass diese Werte bei der Nachfolge Berücksichtigung finden.

Welche Vorteile bietet mir eine Unternehmensbewertung ?

Wie funktionierts ?

in 6 Schritten zur Ihrem individuellen Notfallset

  • Aufnahme der Daten für den Notfallkoffer
  • Unternehmervollmacht
  • Vorsorgevolmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Testament

Was wir für Sie tun könnnen:

  • Aufnahme der Daten für den Notfallkoffer
  • Erstellung einer individuellen Unternehmervollmacht anhand eines praxiserprobten Fragenleitfadens *
  • Erarbeiten einer Vorsorgevollmacht *
  • Ausarbeiten einer auf Sie zugeschnittenen Betreuungsverfügung *
  • Errichtung einer indivituellen Patientenverfügung **
  • Steuerrechtliche Konzeption Ihrer testamentarischen Nachfolgeregelung

* In Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und Generationenberater
** In Zusammenarbeit mit einem Arzt, Rechtsanwalt und Generationenberater

Wie es funktioniert:

Aufnahme der Daten für den Notfallkoffer

An einem mit Ihnen vereinbarten Termin werden vor Ort bei Ihnen durch uns die notwendigen Daten für den Notfallkoffer zusammen mit Ihnen ermittelt und schriftlich festgehalten.

Unternehmervollmacht

Durch einen Rechtsanwalt wird nach einem Beratungsgespräch eine individuell auf Sie abgestimmte Unternehmervollmacht erstellt.

Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Testament

Bewertungsmethoden:

1.) Substanzwertverfahren
Unter Substanzwertverfahren versteht man eine Methode zur Ermittlung des Wertes eines Unternehmens anhand dessen Substanz.
Dazu wird das Vermögen eines Unternehmens zu dessen Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Liquidationswert bewertet.
Von dem so ermittelten Wert werden die Schulden des Unternehmens abgezogen.
2.) Überschlägige Ertragswertbewertung
3.) Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Für steuerliche Zwecke, insbesondere für Erbschaft-und Schenkungsteuerliche Zwecke,existiert das sogenannte „vereinfachte Ertragswertverfahren“ (§§ 199 ff. Bewertungs-gesetz). Zur Ermittlung des Ertragswerts wird beim „vereinfachten Ertragswertverfah-
ren“ der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202) mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203) multipliziert. Die
Ermittlung des zukünftig nachhaltigen Ertrags sowie des Kapitalisierungsfaktor sind normiert: Die Erträge ergeben sich aus dem
bereinigten Durchschnitt der letzten drei Jahre.
4.) Discounted-Cash Flow Methode
Das Bewertungsprinzip der Discounted-Cash-Flow Methode (DCF-Methode) ist grundsätzlich gleich zum Ertragswertverfahren.
Eine Überschussgröße wird auf den Gegenwartswert diskontiert. Im Unterschied zum Ertragswertverfahren wird bei der DCF-Methode die zukünftigen Zahlungsüberschüsse (Cash-Flow) als Basis herangezogen.
5.) Mulitiplikatorenmethode

Bei der Multiplikatorenmethode wird ein einfach zu ermittelnder Wert (Umsatz, Gewinn) mit einem Branchenüblichen Faktor multipliziert. Dabei wird der Gewinn / Umsatz vorher um offensichtliche Besonderheiten bereinigt.

Das sagen unsere Kunden über uns:

Danke für ihre hervorragende Arbeit !

 

Sehr geehrter Herr König

An dieser Stelle möchte ich mich einmal ganz herzlich bei ihnen bedanken. Seit vielen Jahren verwalten sie und ihre Mitarbeiterinnen ihrer Kanzlei die Finanzdaten meiner Firma sehr professionell und absolut zuverlässig.
Für mich ist es sehr wichtig, dass die Finanzbuchhaltung top in Ordnung ist.
Dafür tragen Sie, Herr König, Monat für Monat und Jahr Sorge. Sei es bei der Buchführung oder beim Jahresabschluss. Kompetent stehen Sie mir auch bei allen steuerlichen Fragen, z. B. bei der Anschaffung eines neuen Geschäftswagens, zur Seite.

Unter ihren Klienten haben sie namhafte, bedeutende und imageträchtige Unternehmen. Doch nie hatte ich das Gefühl, zurück stehen zu müssen. Immer hatten sie Zeit für meine Belange und hielten Termine zuverlässig ein.

Das gibt mir ein gutes Gefühl der Sicherheit.

Dafür sage ich herzlichen Dank ! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der guten Zusammenarbeit.

Thomas Nitzsche

Inhaber, Thomas Nitzsche

Nach mehreren Enttäuschungen mit Steuerberatern sind wir bei der Steuerberaterkanzlei Horst König in Edenkoben gelandet.

Mit der Kanzlei König sind wir vollauf zufrieden und fühlen uns durch Kompetenz und Fachwissen sehr gut aufgehoben.

Ebenfalls lobenswert ist die moderne, aufgeschlossene und unkomplizierte Art mit dieser Kanzlei zusammen zu arbeiten.

Rückfragen jedweder Art werden schnell und immer freundlich beantwortet.

Die Kanzlei König können wir mit gutem Gewissen jederzeit weiter empfehlen.

Seit Jahren ist es wie heute, mit Ihnen zu arbeiten, das macht Freude.

Claus-Jürgen Woisard

Inhaber, Buchhandlung Woisard

Die Steuerkanzlei Horst König ist seit 2010 für mein Unternehmen tätig und nie fühlte ich mich nach bereits 10jähriger Selbstständigkeit bei einem Steuerberater besser aufgehoben als dort.
Herr König mitsamt seinem sympathischen Team steht mir in sämtlichen Fragen kompetent zur Seite und ist der erste Steuerberater, der mich in der Tat auch wirklich effektiv berät, was ich zuvor bei drei anderen Kanzleien durchaus nicht so erfuhr.

Individuell und dabei sehr persönlich stellen er und sein Team sich auf die Belange einer jeden Firma ganz gleich welcher Größe ein, mit so viel Engagement, Geduld wie Freundlichkeit, weist man mit einem hohem Maß an Eigeninitiative auf unternehmensrelevante Punkte hin, deren Wichtigkeit und Tragweite mir zuvor nie ein Steuerberater erklärte.

Die Arbeitsweise von Horst König zeichnet sich aus durch eine maßgeschneiderte Kundenorientierung, sie ist zielgerecht, präzise, zuverlässig und mehr als pünktlich, selbst wenn es einmal zu brisanten Situationen kommen sollte.

Die Herzlichkeit im Umgang mit seinen Kunden runden für mich sein vielseitiges Angebot ab und gerne spreche ich der Steuerkanzlei König meine vollendete Zufriedenheit in unserer Zusammenarbeit aus.

Für weitere Informationen und Fragen aller Art stehe ich einem jeden Interessenten gerne zur Verfügung.

Christine Sallei

Inhaberin, XpertTrain